Webhosting Bedingungen des Vespa Club Austria
(zusätzlich gelten die Allgemeinen Leistungsbedingungen des VCA)
1.
Leistungsumfang
1.1 Der Vespa Club
Austria (nachfolgend VCA genannt) lässt
dem Leistungsempfänger (Empfänger) ein betriebsbereites, dediziertes
Rechnersystem (Server-Hardware und Betriebssystem-Software) oder
Speicherplatz auf einem virtuellen Server nach den Bestimmungen dieser
Vereinbarung zur Verfügung
stellen,
wie in der Bestellung bzw. der zugehörigen Leistungsbeschreibung näher
beschrieben. Der dedizierte bzw. virtuelle Server steht dem Empfängern zur
Nutzung im vorgesehenen Umfang zur Verfügung. Der VCA behält sich das
Recht vor, dem Empfängern, ein dem im Bestellformular angegebenen
Referenzmodell vergleichbares Rechnersystem, zur Verfügung zu stellen.
Dabei wird, soweit im Rahmen der Möglichkeiten für den VCA ohne
zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten realisierbar, auf Wünsche des
Empfängern Rücksicht genommen. Ein Anspruch auf die Bereitstellung einer
bestimmten Server-Hardware besteht jedoch nicht.
1.2 Sofern im
Bestellformular, der Preisliste oder der Leistungsbeschreibung eine
bestimmte Kapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten gemäß
Vereinbarung zur Verfügung stehenden Speicherplatz des dedizierten oder
virtuellen Servers und dient unter anderem auch der Speicherung von
Logfiles des Internet-Servers oder der Erhöhung der Datensicherheit durch
Plattenspiegelung. Der Empfänger darf lediglich die vereinbarte
Speicherkapazität nutzen. Sofern sich durch eine Überschreitung derselben
eine verminderte Leistung oder Datenverluste oder Verzögerungen oder dgl.
ergeben, haftet der VCA hierfür jedenfalls nicht.
Die
Online-Bestellung des Empfängern ist für den Empfängern verbindlich. Nach der
schriftlichen Bestätigung durch den VCA per Email gilt der Vertrag als
geschlossen. Der VCA behält sich eine Ablehnung der Geschäftsbeziehung
vor. Bei Fehlangaben in der Bestellung haftet der Besteller persönlich für
allfällige Schäden.
1.3 Nach abgeschlossener Installation meldet
der VCA dem Empfängern per E-Mail die Betriebsbereitschaft. Die Abnahme gilt
als erfolgt, wenn der Empfänger spätestens zwei Wochen nach Mitteilung der
Betriebsbereitschaft keine erheblichen Mängel anzeigt oder die Abnahme
ausdrücklich verweigert.
1.4
Im Fall eines Hardwareausfalls lässt der VCA kostenlos Ersatz der
defekten Komponenten inklusive Montage, sowie die Wiederherstellung des
Systems mit kompletter Konfiguration des Betriebssystems wie beim
Initialsetup und die Datenwiederherstellung vom letzten Backup leisten. Der
VCA
wird sich um eine rasche Abwicklung bemühen. Der VCA ist jedoch
berechtigt, für die Wiederherstellungsleistungen ein Entgelt gemäß dem
vereinbarten Stundensatz für sonstige Leistungen zu verlangen, sofern der
Ausfall der Sphäre des Empfängern zuzurechnen ist bzw., wenn es sich nicht um
einen Gewährleistungsfall handelt.
1.5 Der Empfänger hat keinerlei
dingliche Rechte an dem Server und keinerlei Recht auf Zutritt zu den
Räumlichkeiten, in denen sich der Server befindet.
1.6 Der VCA
lässt den Server betreiben sowie warten und lässt für die Anbindung des Servers an
das Internet sorgen . Die ständige Verfügbarkeit sowie die fehlerfreie Funktion
kann aus technischen Gründen nicht zugesichert werden. Der VCA läst die Funktionstüchtigkeit des Servers und seine Verbindung zum Internet
überwachen und
bemüht sich, auftretende Fehler, Unterbrechungen oder Störungen umgehend
zu beheben. Um Unterbrechungen, Störungen, Hardwareausfällen etc
vorzukehren, wird der Erfüllungsgehilfe des VCA einmal täglich ein Backup der Daten des
Serversystems erstellen.
1.7 Der Empfänger ist verpflichtet, selbst
alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann,
regelmäßig, zumindest einmal täglich, zu sichern und die Sicherung stets
am aktuellen Stand zu halten; die Erstellung von Sicherungskopien hat
jedenfalls vor Vornahme jeder Änderung durch den Empfängern zu erfolgen sowie
jedenfalls rechtzeitig vor durch den VCA angekündigten Wartungsarbeiten.
Dies gilt auch, wenn und soweit sich der VCA zur Erstellung von Backups
verpflichtet hat. Die Backup-Kopien (Sicherungskopien) des Empfängern dürfen
nicht auf dem Server gespeichert werden.
1.8 Die Weitergabe,
insbesondere der Wiederverkauf, der vertragsgegenständlichen Leistungen
durch den Empfängern ist untersagt und bedarf einer gesonderten ausdrücklichen
und schriftlichen Zustimmung durch den VCA.
2. Entgelte, Preisänderungen und Zahlungsbedingungen;
Einwendungen gegen die Rechnung
2.1 Der VCA erhebt eine einmalige
Einrichtungspauschale, eine jährliche Bereitstellungspauschale sowie
gegebenenfalls zusätzliche Nutzungs- oder Supportpreise laut
Bestellformular. Die im Bestellformular angeführten Preise verstehen sich
inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Kosten nicht enthalten sind die Kosten des
Internetzuganges. Ein Internetzugang des Empfängern wird nicht vom VCA zur Verfügung gestellt.
2.2 Rechnungen sind
unmittelbar nach Erhalt zu begleichen.
3. Vertragsdauer und
Kündigung; Datenlöschung bei Beendigung
3.1 Die Mindestlaufzeit der Webhosting-Speicherpakete
beträgt ein Jahr. Hat der Speicherpaket-Inhaber nicht bis 60 Tage vor Ende
der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt, wird der Vertrag automatisch
um ein weiteres Jahr verlängert. Selbstverständlich müssen nicht
fristgerecht gekündigte Leistungen auch bezahlt werden. Für die Kündigung
müssen die vom VCA zur Verfügung gestellten
Kündigungsformulare verwendet werden. Für die Rechtzeitigkeit ist das
Datum des Poststempels maßgeblich. Der VCA behält sich vor, auch
Kündigungen welche nicht per Einschreiben einlangen, sondern per Fax oder
Brief, ebenfalls zu akzeptieren. Ein Eingang der Kündigung kann in diesem
Fall aber nicht garantiert werden.
Kündigungen durch den Empfängern bedürfen
der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum
des Poststempels maßgeblich.
3.1.1 Eine Änderung zu einem größeren Paket ist
jederzeit möglich. Eine solche Änderung kann vom Empfängern online bestellt
werden und wird umgehend durchgeführt. Die Vertragslaufzeit beträgt ab dem
Wechsel zum größeren Paket ein Jahr, der Tag des Wechsels ist also der
neue Sticktag für das Vertragsverhältnis.
Eine Änderung zu einem
kleineren Paket kann nur zum Ende der Vertragslaufzeit durchgeführt
werden. Diese Änderung muss, um eine Neuverrechnung des größeren Paketes
zu vermeiden, bis spätestens 60 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit
schriftlich bei uns beantragt werden. Eine Unterschrift ist erforderlich,
weil es in einem solchen Fall der Leistungsreduzierung zur Löschung von
Datenbanken und/oder Mailinglisten kommen kann.
3.1.2 Vom VCA
gewährte Gratis-Dienstleistungen können jederzeit, auch ohne Ankündigung
aufgekündigt und eingestellt werden.
3.2 Der VCA ist bei
Zahlungsverzug nach eigenem
Ermessen zur Diensteunterbrechung oder zur Auflösung des
Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung berechtigt.
3.3 Der
VCA ist weiters zur sofortigen Vertragsauflösung oder Diensteunterbrechung
bzw. Dienstabschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Empfängern oder
ihm zurechenbarer Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses
unzumutbar macht, insbesondere wenn der Empfänger die „Netiquette“ nicht
einhält oder trotz Aufforderung des VCA störende oder nicht zugelassene
Einrichtungen nicht unverzüglich entfernt oder Dienste missbräuchlich in
Anspruch nimmt oder gegen Rechtsvorschriften verstößt oder gegen
vertragliche Vorschriften verstößt oder aufgrund seiner Nutzung ein
ungewöhnlich hoher Datentransfer verursacht wird oder der Empfänger seinen
Mitgliedsstatus verliert oder der Empfänger keine Clubmitgliedschaft
vorweisen kann. Der VCA hat hierbei den
Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Die Entscheidung
zwischen Vertragsauflösung einerseits und bloßer Diensteunterbrechung bzw.
Dienstabschaltung andererseits liegt im freien Ermessen des
VCA.
3.4 Sämtliche Fälle berechtigter sofortiger Vertragsauflösung,
der Diensteunterbrechung bzw. –abschaltung, die aus einem Grund, der der
Sphäre des Empfängern zuzurechen ist, erfolgen, lassen den Anspruch des VCA
auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum
nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen unberührt.
3.5 Der Empfänger wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses der VCA
zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistungen nicht mehr verpflichtet
ist. Der VCA ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit
gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige und regelmäßige
Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten liegt daher in
der alleinigen Verantwortung des Empfängern. Aus der berechtigten Löschung
kann der Empfänger daher keinerlei Ansprüche gegen den VCA ableiten.
4.
Software
4.1 Der Empfänger darf auf dem Server keine andere Software
installieren, nutzen oder sonst verwenden als jene, die ihm im Rahmen
dieser Vereinbarung zugänglich gemacht wird oder diese gesondert und schriftlich vereinbart wurde. Bei Verstößen ist
der Empfänger verpflichtet, den VCA schad- und klaglos zu halten.
4.2
Der VCA behält sich das Recht vor, bereits installierte Software
kurzfristig und ohne Vorankündigung zu deaktivieren, sofern sie die
Betriebs- oder Datensicherheit gefährdet. Hiervon wird der Empfänger per
Brief, Fax oder E-Mail informiert.
4.3 Jedenfalls hat der
Empfänger
auch dafür zu sorgen, dass die von ihm verwendeten Programme keinerlei
Störungen verursachen. Störungen, die die Einrichtungen oder
Dienstleistungen des VCA beeinträchtigen, sind für den VCA ein Grund zur
sofortigen Vertragsauflösung oder Diensteunterbrechung bzw.
–abschaltung.
4.4 Sofern der Empfänger selbständig von außen auf den
Server zugreift, erfolgt dies durch geeignete seitens des Empfängern zu
beschaffende Software. Sofern vom VCA angeboten, ist der VCA bereit,
benötigte Software gegen gesondertes Entgelt und schriftliche Vereinbarung bereitzustellen. Auch diesfalls
wird dem Empfängern eine nicht-ausschließliche Nutzungsbewilligung an der
Software eingeräumt; die Lizenzbestimmungen der Software sind strengstens
zu beachten, bei Verletzungen wird der Empfänger den VCA schad- und klaglos
halten; ein Exemplar der Lizenzbestimmungen wird dem Empfängern auf Wunsch
zugeschickt.
5. Verantwortung des Empfängern für Inhalte und
Nutzung
5.1 Der Empfänger verpflichtet sich, auf dem Server keine
rechtswidrigen Inhalte oder Informationen zu hinterlegen noch in
irgendeiner Form auf rechtswidrige Inhalte, die von ihm oder Dritten
angeboten werden, hinzuweisen oder Links auf solche Angebote zu
veröffentlichen. Bei Verstößen ist der Empfänger zur Schad- und Klagloshaltung
gegenüber dem VCA verpflichtet. Dies gilt auch für jede andere Form der
missbräuchlichen Nutzung. Zur Kontrolle von Inhalten des Empfängern, die am
Server gespeichert sind oder transportiert werden, ist der VCA weder
berechtigt noch verpflichtet. Der VCA haftet nicht für diese Inhalte und
zwar auch dann nicht, wenn der Zugang zu diesen Inhalten über einen Link
von der Homepage des VCA erfolgt. Wird der VCA deswegen in Anspruch
genommen, ist der Empfänger zur vollständigen Schad- und Klagloshaltung
verpflichtet.
5.2 Der Empfänger nimmt die Bestimmungen des
Telekommunikationsgesetzes in der geltenden Fassung und die darin
festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er
verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des
Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen
Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen. Der Empfänger wird
ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, des
Verbotsgesetzes und der einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften
hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung
bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt
ist. Der Empfänger verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und
gegenüber dem VCA die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser
Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Empfänger verpflichtet sich, den VCA schad- und klaglos zu halten, falls der VCA wegen vom
Empfängern in den
Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder
außergerichtlich in Anspruch genommen wird, insbesondere durch
Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung,
durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem
Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen
zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung. Wird der VCA
entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung
zu, wie er darauf reagiert, ohne, dass der für den Inhalt
verantwortliche Empfänger den Einwand
unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.
5.3 Der Empfänger
verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise
zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt oder für den VCA
oder andere sicherheits- oder betriebsgefährdend ist, widrigenfalls er den
VCA schad- und klaglos halten wird. Er nimmt weiters zur Kenntnis, dass
bei übermäßigem Datentransfer der Server überlastet sein kann und daher
gegebenenfalls nicht funktioniert. Jegliche Ansprüche diesbezüglich gegen
den VCA sind ausgeschlossen. Der Empfänger verpflichtet sich weiters bei
sonstigem Schadenersatz, den VCA unverzüglich und vollständig zu
informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen
Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen
wird.
5.4 Der Empfänger nimmt zur Kenntnis, dass den VCA keine
uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport bzw. zur Anbindung des
Servers an das Internet trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht
jedenfalls, wenn sich der VCA anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher
Verfolgung aussetzen würde. Der Empfänger nimmt weiters die Bestimmungen des
ECG (E-Commerce-Gesetz) zur Kenntnis, wonach der VCA unter bestimmten
Voraussetzungen (insb. § 18 ECG) berechtigt und verpflichtet ist,
Auskünfte betreffend den Empfängern zu erteilen.
5.5 Der Empfänger ist zur
unbedingten Absicherung seines Anschlusses, seiner Endgeräte sowie seiner
Zugangsdaten zum Schutz vor unbefugtem Zugriff verpflichtet. Der Empfänger
nimmt zur Kenntnis, dass das Abspeichern von Passwörtern, Zugangsdaten und
anderen geheimen Informationen auf der Festplatte eines PC nicht sicher
ist. Weiters nimmt er zur Kenntnis, dass durch das Abrufen von Daten aus
dem Internet Viren, trojanische Pferde oder andere Komponenten auf sein
Endgerät transferiert werden können, die sich auf seine Daten negativ
auswirken können oder zum Missbrauch seiner Zugangskennungen führen
können. Ebenso nimmt der Empfänger zur Kenntnis, dass dies durch „Hacker“
erfolgen kann. Der VCA steht dafür nicht ein, sofern der VCA nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dadurch generierte
Entgeltforderungen sind (außer im Fall des Verschuldens des VCA) vom
Empfängern zu begleichen. Der Empfänger ist verpflichtet, jeden Verdacht, dass
seine Zugangsdaten oder andere geheime Informationen unbefugten Dritten
bekannt geworden sein könnten, unverzüglich dem VCA zu melden. Jedenfalls
haftet der Empfänger für Schäden, die dem VCA durch mangelhafte Geheimhaltung
der Zugangsdaten durch den Empfängern; durch Weitergabe an Dritte; durch nicht
rechtzeitige Meldung eines entsprechenden Verdachtes, dass Daten
unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten oder durch nicht erfolgte
Absicherung seiner Endgeräte und Systeme entstehen.
5.6 Der
Empfänger
darf nicht nach Daten anderer Empfängern des VCA oder des VCA selbst, die
nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, suchen, diese oder Informationen
über die Zugangsmöglichkeit zu diesen nicht weitergeben, verkaufen oder
sonst verwerten. Stößt der Empfänger auf derartige Daten, die nicht zu seiner
Kenntnis bestimmt sind oder erhält er Informationen über die
Zugangsmöglichkeit zu diesen, hat der Empfänger den VCA unverzüglich zu
informieren und jedenfalls die Vertraulichkeit zu wahren.
5.7
Spamming, der Versand von ungebetenen Massenmails an Personen die sich
nicht ausdrücklich für die Zustellung von Massen-E-Mails beworben haben
ist verboten. Bei Versand unerlaubter Massenemails über die Server des VCA
ist nicht nur ein Bearbeitungsaufwand durch den VCA nötig, sondern es geht
auch eine Rufschädigung der Dienstleistungen des VCA damit einher. Im Fall
von Spam-Emailversand verrechnet der VCA den Aufwand und
Schadenersatzforderung an den verursachenden Spammer, mindestens jedoch
EUR 500,-
6. Gewährleistung; Haftung und
Haftungsausschlüsse
6.1 Der VCA übernimmt keine Gewähr dafür, dass
der vom Empfängern bestellte Server und die Software allen Anforderungen des
Empfängern entspricht, mit anderen Programmen des Empfängern zusammenarbeitet
sowie, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder, dass
alle Fehler behoben werden können. Gegenüber Unternehmern ist überdies die
Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der
Programmfunktion beschränkt.
6.2 Der VCA betreibt die angebotenen
Dienste unter dem Gesichtspunkt größter Sorgfalt, Zuverlässigkeit und
Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass
diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten
Verbindungen immer hergestellt werden können oder, dass gespeicherte Daten
unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
6.3 Der VCA wird sich
bemühen, Wartungsarbeiten oder Änderungen am Server nach Möglichkeit,
spätestens sieben Tage vorher per E-Mail
anzukündigen, wenn zu erwarten ist, dass die Wartungstätigkeit oder
Änderung zu einem Ausfall der Verfügbarkeit führt oder aus sonstigen
Gründen eine Vorankündigung notwendig erscheint.
Ausfälle während
notwendiger Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie Ausfälle während der
vereinbarten Wartungsfenster führen zu keinen Ansprüchen des Empfängern gegen
den VCA, sofern den VCA kein Verschulden an den Ausfällen trifft, wobei
gemäß den allgemeinen Haftungsregelungen dieser Vereinbarung die Haftung
für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.
7. Sonstige
Bestimmungen
7.1 Es gilt österreichisches
Recht mit Ausnahme nicht zwingender
Verweisungsnormen. Es gelten weiters die Allgemeinen
Leistungsbedingungen
des VCA, soweit diese Bedingungen den Regelungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht entgegenstehen.
7.2 Alle dieses
Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des Empfängern
haben schriftlich zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anderes
vereinbart wurde.
7.3 Für eventuelle Streitigkeiten aus dem
gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz des
VCA sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.
7.4 Der VCA ist ermächtigt, seine Pflichten
oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu
überbinden.
7.5 Der Empfänger hat Änderungen
seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke
gelten als dem Empfängern zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt
gegebene Anschrift gesandt wurden.
8. Garantien
8.1
Verfügbarkeitsgarantie, 99,9% Uptime-Garantie:
Diese Garantie gilt für
alle Webhosting-Empfängern des VCA. Der VCA garantiert, dass die Inhalte unter
dem Webhosting-Paket des Empfängern 99,9% der Zeit über das Internet
erreichbar sind, sofern eine Unterbrechung nicht im Einflussbereich des
Empfängern selbst liegt.
Für den Fall dass diese Garantie innerhalb
eines Monats aufgrund technischer Probleme, deren Grund auf unserer Seite
liegt, nicht erfüllt werden kann, erstatten wir die halben Kosten für den
entsprechenden Monat zurück.
Die Rückerstattung bzw. Gutschrift muss
innerhalb 5 Tagen ab Auftreten der technischen Schwierigkeiten
schriftlich beim VCA beantragt werden. Der Antrag muss die Empfängerndaten
sowie Angaben zum technischen Problem und Zeitraum des Auftretens
beinhalten.
Diese Garantie gilt nicht für zeitliche Unterbrechungen bei
Wartungsarbeiten, welche vorher schriftlich von uns angekündigt
werden.
Ebenso gilt die Garantie nicht für Ausfälle, verursacht durch
höhere Gewalt, Krieg, Feuer, Sabotage, Embargo, Streik, Unterbrechung von
Telekommunikationseinrichtungen auf die unser Service angewiesen ist und
sonstige Ereignisse, die nicht durch uns verursacht wurden und auf die wir
keinen Einfluss haben.
Stand Dezember 2005
Diese Webhosting
Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Vespa Club Austria, Postfach 148, A-1300
Flughafen Wien