Bedingungen für Webspace, Hosting, Emaildienste

Webhosting Bedingungen des Vespa Club Austria (zusätzlich gelten die Allgemeinen Leistungsbedingungen des VCA)

1. Leistungsumfang

1.1 Der Vespa Club Austria (nachfolgend VCA genannt) lässt dem Leistungsempfänger (Empfänger) ein betriebsbereites, dediziertes Rechnersystem (Server-Hardware und Betriebssystem-Software) oder Speicherplatz auf einem virtuellen Server nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellen, wie in der Bestellung bzw. der zugehörigen Leistungsbeschreibung näher beschrieben. Der dedizierte bzw. virtuelle Server steht dem Empfängern zur Nutzung im vorgesehenen Umfang zur Verfügung. Der VCA behält sich das Recht vor, dem Empfängern, ein dem im Bestellformular angegebenen Referenzmodell vergleichbares Rechnersystem, zur Verfügung zu stellen. Dabei wird, soweit im Rahmen der Möglichkeiten für den VCA ohne zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten realisierbar, auf Wünsche des Empfängern Rücksicht genommen. Ein Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Server-Hardware besteht jedoch nicht.

1.2 Sofern im Bestellformular, der Preisliste oder der Leistungsbeschreibung eine bestimmte Kapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten gemäß Vereinbarung zur Verfügung stehenden Speicherplatz des dedizierten oder virtuellen Servers und dient unter anderem auch der Speicherung von Logfiles des Internet-Servers oder der Erhöhung der Datensicherheit durch Plattenspiegelung. Der Empfänger darf lediglich die vereinbarte Speicherkapazität nutzen. Sofern sich durch eine Überschreitung derselben eine verminderte Leistung oder Datenverluste oder Verzögerungen oder dgl. ergeben, haftet der VCA hierfür jedenfalls nicht.
Die Online-Bestellung des Empfängern ist für den Empfängern verbindlich. Nach der schriftlichen Bestätigung durch den VCA per Email gilt der Vertrag als geschlossen. Der VCA behält sich eine Ablehnung der Geschäftsbeziehung vor. Bei Fehlangaben in der Bestellung haftet der Besteller persönlich für allfällige Schäden.

1.3 Nach abgeschlossener Installation meldet der VCA dem Empfängern per E-Mail die Betriebsbereitschaft. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Empfänger spätestens zwei Wochen nach Mitteilung der Betriebsbereitschaft keine erheblichen Mängel anzeigt oder die Abnahme ausdrücklich verweigert.

1.4 Im Fall eines Hardwareausfalls lässt der VCA kostenlos Ersatz der defekten Komponenten inklusive Montage, sowie die Wiederherstellung des Systems mit kompletter Konfiguration des Betriebssystems wie beim Initialsetup und die Datenwiederherstellung vom letzten Backup leisten. Der VCA wird sich um eine rasche Abwicklung bemühen. Der VCA ist jedoch berechtigt, für die Wiederherstellungsleistungen ein Entgelt gemäß dem vereinbarten Stundensatz für sonstige Leistungen zu verlangen, sofern der Ausfall der Sphäre des Empfängern zuzurechnen ist bzw., wenn es sich nicht um einen Gewährleistungsfall handelt.

1.5 Der Empfänger hat keinerlei dingliche Rechte an dem Server und keinerlei Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der Server befindet.

1.6 Der VCA lässt den Server betreiben sowie warten und lässt für die Anbindung des Servers an das Internet sorgen . Die ständige Verfügbarkeit sowie die fehlerfreie Funktion kann aus technischen Gründen nicht zugesichert werden. Der VCA läst die Funktionstüchtigkeit des Servers und seine Verbindung zum Internet überwachen und bemüht sich, auftretende Fehler, Unterbrechungen oder Störungen umgehend zu beheben. Um Unterbrechungen, Störungen, Hardwareausfällen etc vorzukehren, wird der Erfüllungsgehilfe des VCA einmal täglich ein Backup der Daten des Serversystems erstellen.

1.7 Der Empfänger ist verpflichtet, selbst alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, regelmäßig, zumindest einmal täglich, zu sichern und die Sicherung stets am aktuellen Stand zu halten; die Erstellung von Sicherungskopien hat jedenfalls vor Vornahme jeder Änderung durch den Empfängern zu erfolgen sowie jedenfalls rechtzeitig vor durch den VCA angekündigten Wartungsarbeiten. Dies gilt auch, wenn und soweit sich der VCA zur Erstellung von Backups verpflichtet hat. Die Backup-Kopien (Sicherungskopien) des Empfängern dürfen nicht auf dem Server gespeichert werden.

1.8 Die Weitergabe, insbesondere der Wiederverkauf, der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Empfängern ist untersagt und bedarf einer gesonderten ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch den VCA.

2. Entgelte, Preisänderungen und Zahlungsbedingungen; Einwendungen gegen die Rechnung

2.1 Der VCA erhebt eine einmalige Einrichtungspauschale, eine jährliche Bereitstellungspauschale sowie gegebenenfalls zusätzliche Nutzungs- oder Supportpreise laut Bestellformular. Die im Bestellformular angeführten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Kosten nicht enthalten sind die Kosten des Internetzuganges. Ein Internetzugang des Empfängern wird nicht vom VCA zur Verfügung gestellt.

2.2 Rechnungen sind unmittelbar nach Erhalt zu begleichen.

3. Vertragsdauer und Kündigung; Datenlöschung bei Beendigung

3.1 Die Mindestlaufzeit der Webhosting-Speicherpakete beträgt ein Jahr. Hat der Speicherpaket-Inhaber nicht bis 60 Tage vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt, wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Selbstverständlich müssen nicht fristgerecht gekündigte Leistungen auch bezahlt werden. Für die Kündigung müssen die vom VCA zur Verfügung gestellten Kündigungsformulare verwendet werden. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Poststempels maßgeblich. Der VCA behält sich vor, auch Kündigungen welche nicht per Einschreiben einlangen, sondern per Fax oder Brief, ebenfalls zu akzeptieren. Ein Eingang der Kündigung kann in diesem Fall aber nicht garantiert werden.
Kündigungen durch den Empfängern bedürfen der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Poststempels maßgeblich.

3.1.1 Eine Änderung zu einem größeren Paket ist jederzeit möglich. Eine solche Änderung kann vom Empfängern online bestellt werden und wird umgehend durchgeführt. Die Vertragslaufzeit beträgt ab dem Wechsel zum größeren Paket ein Jahr, der Tag des Wechsels ist also der neue Sticktag für das Vertragsverhältnis.
Eine Änderung zu einem kleineren Paket kann nur zum Ende der Vertragslaufzeit durchgeführt werden. Diese Änderung muss, um eine Neuverrechnung des größeren Paketes zu vermeiden, bis spätestens 60 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich bei uns beantragt werden. Eine Unterschrift ist erforderlich, weil es in einem solchen Fall der Leistungsreduzierung zur Löschung von Datenbanken und/oder Mailinglisten kommen kann.

3.1.2 Vom VCA gewährte Gratis-Dienstleistungen können jederzeit, auch ohne Ankündigung aufgekündigt und eingestellt werden.

3.2 Der VCA ist bei Zahlungsverzug nach eigenem Ermessen zur Diensteunterbrechung oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung berechtigt.

3.3 Der VCA ist weiters zur sofortigen Vertragsauflösung oder Diensteunterbrechung bzw. Dienstabschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Empfängern oder ihm zurechenbarer Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn der Empfänger die „Netiquette“ nicht einhält oder trotz Aufforderung des VCA störende oder nicht zugelassene Einrichtungen nicht unverzüglich entfernt oder Dienste missbräuchlich in Anspruch nimmt oder gegen Rechtsvorschriften verstößt oder gegen vertragliche Vorschriften verstößt oder aufgrund seiner Nutzung ein ungewöhnlich hoher Datentransfer verursacht wird oder der Empfänger seinen Mitgliedsstatus verliert oder der Empfänger keine Clubmitgliedschaft vorweisen kann. Der VCA hat hierbei den Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung einerseits und bloßer Diensteunterbrechung bzw. Dienstabschaltung andererseits liegt im freien Ermessen des VCA.

3.4 Sämtliche Fälle berechtigter sofortiger Vertragsauflösung, der Diensteunterbrechung bzw. –abschaltung, die aus einem Grund, der der Sphäre des Empfängern zuzurechen ist, erfolgen, lassen den Anspruch des VCA auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.

3.5 Der Empfänger wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses der VCA zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistungen nicht mehr verpflichtet ist. Der VCA ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige und regelmäßige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Empfängern. Aus der berechtigten Löschung kann der Empfänger daher keinerlei Ansprüche gegen den VCA ableiten.

4. Software

4.1 Der Empfänger darf auf dem Server keine andere Software installieren, nutzen oder sonst verwenden als jene, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zugänglich gemacht wird oder diese gesondert und schriftlich vereinbart wurde. Bei Verstößen ist der Empfänger verpflichtet, den VCA schad- und klaglos zu halten.

4.2 Der VCA behält sich das Recht vor, bereits installierte Software kurzfristig und ohne Vorankündigung zu deaktivieren, sofern sie die Betriebs- oder Datensicherheit gefährdet. Hiervon wird der Empfänger per Brief, Fax oder E-Mail informiert.

4.3 Jedenfalls hat der Empfänger auch dafür zu sorgen, dass die von ihm verwendeten Programme keinerlei Störungen verursachen. Störungen, die die Einrichtungen oder Dienstleistungen des VCA beeinträchtigen, sind für den VCA ein Grund zur sofortigen Vertragsauflösung oder Diensteunterbrechung bzw. –abschaltung.

4.4 Sofern der Empfänger selbständig von außen auf den Server zugreift, erfolgt dies durch geeignete seitens des Empfängern zu beschaffende Software. Sofern vom VCA angeboten, ist der VCA bereit, benötigte Software gegen gesondertes Entgelt und schriftliche Vereinbarung bereitzustellen. Auch diesfalls wird dem Empfängern eine nicht-ausschließliche Nutzungsbewilligung an der Software eingeräumt; die Lizenzbestimmungen der Software sind strengstens zu beachten, bei Verletzungen wird der Empfänger den VCA schad- und klaglos halten; ein Exemplar der Lizenzbestimmungen wird dem Empfängern auf Wunsch zugeschickt.

5. Verantwortung des Empfängern für Inhalte und Nutzung

5.1 Der Empfänger verpflichtet sich, auf dem Server keine rechtswidrigen Inhalte oder Informationen zu hinterlegen noch in irgendeiner Form auf rechtswidrige Inhalte, die von ihm oder Dritten angeboten werden, hinzuweisen oder Links auf solche Angebote zu veröffentlichen. Bei Verstößen ist der Empfänger zur Schad- und Klagloshaltung gegenüber dem VCA verpflichtet. Dies gilt auch für jede andere Form der missbräuchlichen Nutzung. Zur Kontrolle von Inhalten des Empfängern, die am Server gespeichert sind oder transportiert werden, ist der VCA weder berechtigt noch verpflichtet. Der VCA haftet nicht für diese Inhalte und zwar auch dann nicht, wenn der Zugang zu diesen Inhalten über einen Link von der Homepage des VCA erfolgt. Wird der VCA deswegen in Anspruch genommen, ist der Empfänger zur vollständigen Schad- und Klagloshaltung verpflichtet.

5.2 Der Empfänger nimmt die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes in der geltenden Fassung und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen. Der Empfänger wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, des Verbotsgesetzes und der einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist. Der Empfänger verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber dem VCA die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Empfänger verpflichtet sich, den VCA schad- und klaglos zu halten, falls der VCA wegen vom Empfängern in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung. Wird der VCA entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er darauf reagiert, ohne, dass der für den Inhalt verantwortliche Empfänger den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.

5.3 Der Empfänger verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt oder für den VCA oder andere sicherheits- oder betriebsgefährdend ist, widrigenfalls er den VCA schad- und klaglos halten wird. Er nimmt weiters zur Kenntnis, dass bei übermäßigem Datentransfer der Server überlastet sein kann und daher gegebenenfalls nicht funktioniert. Jegliche Ansprüche diesbezüglich gegen den VCA sind ausgeschlossen. Der Empfänger verpflichtet sich weiters bei sonstigem Schadenersatz, den VCA unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.

5.4 Der Empfänger nimmt zur Kenntnis, dass den VCA keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport bzw. zur Anbindung des Servers an das Internet trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich der VCA anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Der Empfänger nimmt weiters die Bestimmungen des ECG (E-Commerce-Gesetz) zur Kenntnis, wonach der VCA unter bestimmten Voraussetzungen (insb. § 18 ECG) berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Empfängern zu erteilen.

5.5 Der Empfänger ist zur unbedingten Absicherung seines Anschlusses, seiner Endgeräte sowie seiner Zugangsdaten zum Schutz vor unbefugtem Zugriff verpflichtet. Der Empfänger nimmt zur Kenntnis, dass das Abspeichern von Passwörtern, Zugangsdaten und anderen geheimen Informationen auf der Festplatte eines PC nicht sicher ist. Weiters nimmt er zur Kenntnis, dass durch das Abrufen von Daten aus dem Internet Viren, trojanische Pferde oder andere Komponenten auf sein Endgerät transferiert werden können, die sich auf seine Daten negativ auswirken können oder zum Missbrauch seiner Zugangskennungen führen können. Ebenso nimmt der Empfänger zur Kenntnis, dass dies durch „Hacker“ erfolgen kann. Der VCA steht dafür nicht ein, sofern der VCA nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dadurch generierte Entgeltforderungen sind (außer im Fall des Verschuldens des VCA) vom Empfängern zu begleichen. Der Empfänger ist verpflichtet, jeden Verdacht, dass seine Zugangsdaten oder andere geheime Informationen unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten, unverzüglich dem VCA zu melden. Jedenfalls haftet der Empfänger für Schäden, die dem VCA durch mangelhafte Geheimhaltung der Zugangsdaten durch den Empfängern; durch Weitergabe an Dritte; durch nicht rechtzeitige Meldung eines entsprechenden Verdachtes, dass Daten unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten oder durch nicht erfolgte Absicherung seiner Endgeräte und Systeme entstehen.

5.6 Der Empfänger darf nicht nach Daten anderer Empfängern des VCA oder des VCA selbst, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, suchen, diese oder Informationen über die Zugangsmöglichkeit zu diesen nicht weitergeben, verkaufen oder sonst verwerten. Stößt der Empfänger auf derartige Daten, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind oder erhält er Informationen über die Zugangsmöglichkeit zu diesen, hat der Empfänger den VCA unverzüglich zu informieren und jedenfalls die Vertraulichkeit zu wahren.

5.7 Spamming, der Versand von ungebetenen Massenmails an Personen die sich nicht ausdrücklich für die Zustellung von Massen-E-Mails beworben haben ist verboten. Bei Versand unerlaubter Massenemails über die Server des VCA ist nicht nur ein Bearbeitungsaufwand durch den VCA nötig, sondern es geht auch eine Rufschädigung der Dienstleistungen des VCA damit einher. Im Fall von Spam-Emailversand verrechnet der VCA den Aufwand und Schadenersatzforderung an den verursachenden Spammer, mindestens jedoch EUR 500,-

6. Gewährleistung; Haftung und Haftungsausschlüsse

6.1 Der VCA übernimmt keine Gewähr dafür, dass der vom Empfängern bestellte Server und die Software allen Anforderungen des Empfängern entspricht, mit anderen Programmen des Empfängern zusammenarbeitet sowie, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder, dass alle Fehler behoben werden können. Gegenüber Unternehmern ist überdies die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.

6.2 Der VCA betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt größter Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder, dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

6.3 Der VCA wird sich bemühen, Wartungsarbeiten oder Änderungen am Server nach Möglichkeit, spätestens sieben Tage vorher per E-Mail anzukündigen, wenn zu erwarten ist, dass die Wartungstätigkeit oder Änderung zu einem Ausfall der Verfügbarkeit führt oder aus sonstigen Gründen eine Vorankündigung notwendig erscheint.
Ausfälle während notwendiger Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie Ausfälle während der vereinbarten Wartungsfenster führen zu keinen Ansprüchen des Empfängern gegen den VCA, sofern den VCA kein Verschulden an den Ausfällen trifft, wobei gemäß den allgemeinen Haftungsregelungen dieser Vereinbarung die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.

7. Sonstige Bestimmungen

7.1 Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme nicht zwingender Verweisungsnormen. Es gelten weiters die Allgemeinen Leistungsbedingungen des VCA, soweit diese Bedingungen den Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entgegenstehen.

7.2 Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des Empfängern haben schriftlich zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

7.3 Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz des VCA sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.

7.4 Der VCA ist ermächtigt, seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden.

7.5 Der Empfänger hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Empfängern zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.

8. Garantien

8.1 Verfügbarkeitsgarantie, 99,9% Uptime-Garantie:
Diese Garantie gilt für alle Webhosting-Empfängern des VCA. Der VCA garantiert, dass die Inhalte unter dem Webhosting-Paket des Empfängern 99,9% der Zeit über das Internet erreichbar sind, sofern eine Unterbrechung nicht im Einflussbereich des Empfängern selbst liegt.
Für den Fall dass diese Garantie innerhalb eines Monats aufgrund technischer Probleme, deren Grund auf unserer Seite liegt, nicht erfüllt werden kann, erstatten wir die halben Kosten für den entsprechenden Monat zurück.
Die Rückerstattung bzw. Gutschrift muss innerhalb 5 Tagen ab Auftreten der technischen Schwierigkeiten schriftlich beim VCA beantragt werden. Der Antrag muss die Empfängerndaten sowie Angaben zum technischen Problem und Zeitraum des Auftretens beinhalten.
Diese Garantie gilt nicht für zeitliche Unterbrechungen bei Wartungsarbeiten, welche vorher schriftlich von uns angekündigt werden.
Ebenso gilt die Garantie nicht für Ausfälle, verursacht durch höhere Gewalt, Krieg, Feuer, Sabotage, Embargo, Streik, Unterbrechung von Telekommunikationseinrichtungen auf die unser Service angewiesen ist und sonstige Ereignisse, die nicht durch uns verursacht wurden und auf die wir keinen Einfluss haben.

Stand Dezember 2005
Diese Webhosting Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vespa Club Austria, Postfach 148, A-1300 Flughafen Wien